Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht gehört zu den komplexesten und schwierigsten juristischen Materien. Es hat gleichzeitig eine herausragende Bedeutung als Grundlage der Zusammenarbeit von Unternehmern oder Konzernen.

Die Bandbreite unserer Tätigkeit reicht von der Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform und der Gesellschaftsgründung über das gesellschaftsrechtliche Tagesgeschäft bis zur Umstrukturierung im Krisenfall. Hierzu zählen sämtliche gesellschaftsrechtlichen Kapital- und Strukturmaßnahmen wie etwa Kapitalerhöhungen, Umwandlungen, Verschmelzungen oder Spaltungen. Wir beraten den Vorstand, die Geschäftsführung und Mitglieder von Aufsichts- oder Beiräten bei Fragen der Corporate Governance und der Compliance.

Zu unserer Expertise zählt auch die Ausarbeitung und Verhandlung von Kooperationsverträgen, Joint Ventures und ähnlichen Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen.

Wir unterstützen Sie auch bei allen gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen und helfen Ihnen im Rahmen gerichtlicher Verfahren. So übernehmen und führen wir auf beiden Seiten Regress- und Schadensersatzprozesse gegen Vorstände, Geschäftsführer oder andere Mitglieder der Unternehmensleitung.