Insolvenzrecht
Die Unternehmensinsolvenz kann sowohl bei dem Insolvenzschuldner bzw. dessen Gesellschaftern als auch bei Insolvenzgläubigern zu erheblichen finanziellen und persönlichen Belastungen führen, bis hin zur Existenzbedrohung. Die Führung des Insolvenzverfahrens liegt in den Händen einer Insolvenzverwaltung, die in der Regel das Verfahren strukturiert und die Beteiligten einbindet.
Die Tätigkeit der Insolvenzverwaltung ändert aber nichts daran, dass Einzelinteressen, seien sie wirtschaftlicher oder persönlicher Art, die Schuldner oder Gläubiger betreffen, von diesen geltend gemacht und bei Bedarf auch durchgesetzt werden müssen, wenn die Betroffenen nicht lediglich passive Beteiligte des Verfahrens sein wollen. Dies betrifft insbesondere auch die Wahrnehmung von Interessen gegenüber der Insolvenzverwaltung.
Wir bieten Ihnen als Schuldner (Gesellschafter der Schuldnerin) und/oder Gläubiger eine umfassende rechtliche Beratung zu Ihren Ansprüchen oder sonstigen Interessen und den Möglichkeiten, diese durchzusetzen. Bei Bedarf vertreten wir Sie mit unserer langjährigen prozessualen Erfahrung nachdrücklich bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens gegenüber der Insolvenzverwaltung bzw. anderen Beteiligten.