Arbeitsrecht

Ein Unternehmen lebt von seinen Mitarbeitern und dennoch können im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Unstimmigkeiten auftreten, die das Arbeitsverhältnis belasten. Neben möglichen Streitigkeiten zwischen den Beteiligten haben außerdem die in der jüngsten Vergangenheit in immer kürzeren Abständen erfolgenden Änderungen der deutschen Gesetze und der wachsende Einfluss des Europarechts auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts zu einem zunehmenden Beratungsbedarf insbesondere mittelständischer Unternehmen geführt.

Wir beraten Sie in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei reicht unser Tätigkeitsfeld von der Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen (einschließlich der Erstellung von Musterverträgen) über die Beratung und Vertretung in Bezug auf Maßnahmen, welche die Arbeitsverhältnisse einzelner Mitarbeiter (Abmahnung, Versetzung, Änderungskündigung) oder einer Vielzahl von Mitarbeitern (Umstrukturierung, Outsourcing, Betriebsübergang) berühren, bis hin zur Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Außerdem unterstützen wir Sie bei Problemen im Rahmen des Tarifrechts, der Betriebsverfassung sowie Personalvertretung. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet zudem die Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften bei Abschluss sowie Beendigung ihrer Dienstverträge.

Wir helfen Ihnen mit profunden Rechtskenntnissen und wirtschaftlicher Kompetenz, die bestmögliche Lösung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu finden und vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeits- und Zivilgerichten.