Handelsrecht

Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht hier von klassischen Aufgabenstellungen, wie der Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und kommerzieller Verträge aller Art, über die Unterstützung bei Konzeption und Umsetzung von Vertriebsstrukturen und modernen Handelsformen, wie beispielsweise dem E-Commerce, bis zur umfassenden Beratung und Vertretung in allen Fragen des Handelskaufs. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt besteht außerdem im Bereich des Handelsvertreterrechts (z.B. bei Kündigung, Ausgleichsanspruch oder Altersversorgung).

Wir beraten Sie gerne umfassend zu allen Fragen des Handelsrechts und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.

Das Handelsrecht regelt die Sonderbeziehungen der Kaufleute untereinander. Es beinhaltet Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie über die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen. Dabei steht es nicht in sich abgeschlossen neben dem Bürgerlichen Recht, sondern ergänzt und modifiziert dessen Vorschriften. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sind Kaufleute bei Geschäften untereinander nicht so schützenswert wie Verbraucher bei Geschäften mit Kaufleuten. Gerade deshalb gilt es, sich kompetent beraten zu lassen.