Miet- und Immobilienrecht
Wir beraten und vertreten Sie im Miet- und Immobilienrecht einschließlich des WEG-Rechts.
Wir beraten und vertreten private und gewerbliche Vermieter und Mieter bei der Anbahnung von Mietverhältnissen (Erstellung oder Überprüfung des Mietvertragsentwurfs, Vertragsverhandlungen), bei Problemen während ihrer Laufzeit (etwa Mängelgewährleistung, Mieterhöhung, Instandhaltung/Instandsetzung und Modernisierung, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung) und bei der Beendigung von Mietverhältnissen (Kündigungsschutz, Räumungsvollstreckung und Räumungsschutz, Schadensersatzansprüche).
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien beraten wir Sie kompetent, auch bei Fragen zum Maklerrecht, Grundstücksrecht oder WEG-Recht.
Im WEG-Recht umfasst unsere Tätigkeit die Bereiche Begleitung beim Kauf von Wohnungseigentum, Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die Beziehungen der Mitglieder der WEG untereinander.