Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht war – wie andere Rechtsgebiete auch – in den letzten Jahren in erster Linie durch die rasch fortschreitende Entwicklung des Internets, anderer elektronischer Absatzmöglichkeiten sowie durch die weitgehende Harmonisierung des Rechtes der europäischen Gemeinschaft geprägt. Neben dieser dynamischen Entwicklung macht insbesondere die Komplexität des Vertriebsrechts aufgrund einer Fülle in verschiedensten Gesetzen enthaltener Vorschriften eine qualifizierte Beratung durch einen spezialisierten Fachmann unerlässlich.

Wir beraten Sie bei der Wahl der für Sie richtigen Vertriebsstruktur und helfen Ihnen, Fehler bei der Konzeptionierung und Vertragsgestaltung zu vermeiden. Wir entwickeln, prüfen und verhandeln für Sie Vertriebsverträge für den nationalen und internationalen Rechtsverkehr, die neben der erforderlichen Rechtssicherheit auch genügend Flexibilität für die Anpassung an wirtschaftliche Entwicklungen bieten.

Auch bei Konflikten innerhalb der Vertriebsstrukturen und bei klassischen Problemen wie der Berechnung des Ausgleichsanspruchs (klassisch oder nach den branchenspezifischen Grundsätzen) oder dem Verhältnis zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sind wir Ihnen behilflich und vertreten Ihre Interessen ergebnisorientiert vor Gericht.

Als Handelsvertreter oder sonstiger Vertriebsmittler wie Vertragshändler, Makler, Franchisenehmer oder Kommissionär unterstützen wir Sie insbesondere bei der – außergerichtlichen wie gerichtlichen – Durchsetzung Ihrer Provisions- und Ausgleichsansprüche. Wir beraten und vertreten Sie als Franchisegeber sowohl bei der Gestaltung und Fortentwicklung Ihres Franchisesystems als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihren Franchisenehmern.