Wettbewerbsrecht
Der Begriff des Wettbewerbsrechts wird heute als Oberbegriff für das Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht) sowie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) verstanden.
Ziel des Lauterkeitsrechts ist es, Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor Verfälschungen des Wettbewerbs zu schützen. Ziel des Kartellrechts hingegen ist es, die Freiheit des Wettbewerbs und damit die Institution des Wettbewerbs und dessen Funktionsfähigkeit zu schützen, indem es Beschränkungen des Wettbewerbs durch Unternehmen verbietet, die miteinander im Wettbewerb stehen.
Obwohl das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht demnach verschiedene Ziele verfolgen, haben sie dennoch einen gemeinsamen Schutzzweck: die Steuerungsfunktion des Wettbewerbs in der freien Marktwirtschaft zu sichern.
Wir begleiten Sie bei der Konzeption Ihrer Marketing- und Werbemaßnahmen und gestalten diese mit Ihnen rechtssicher. Wir beraten Sie im Falle von Wettbewerbsverstößen im Hinblick auf Ihre Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche und setzen diese für Sie im Wege der Abmahnung, einstweiligen Verfügung und/oder Hauptsacheklage durch. Ebenso helfen wir Ihnen im umgekehrten Falle, gegen Sie gerichtete Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes abzuwehren.
Im Kartellrecht erstrecken sich unsere Beratungsleistungen von einer Prüfung konkreter Verhaltensweisen einzelner Marktteilnehmer über eine Beratung bei beabsichtigten Vereinbarungen bis hin zu einer umfassenden Betreuung von komplexen Zusammenschluss- oder Umstrukturierungsvorhaben.